der PRK Service GmbH §1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als “Klienten” bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Behörden und Kaufleute im Sinne des HGB. §2 Auftragserteilung und Leistung 2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. 2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: Postalisch, per Fax, per E-Mail. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragseingangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragseingangsbestätigung gilt der Auftrag noch nicht als angenommen. Erst mit der Auftragsbestätigung, die separat versendet wird, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Diese Auftrags-bestätigung ist maßgeblich für den Leistungstermin. 2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Dozenten hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten. 2.5 Bei öffentlichen Seminaren, die nicht allein für einen einzelnen Klienten organisiert wurden, behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich geplanten Leistungszeitpunkt zu verschieben. Gründe können z. B. sein: unmittelbar bevorstehender Versionswechsel einer zu schulenden Software oder zu geringe Teilnehmeranzahl. §3 PreiseIn allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bezeichnet. Reisespesen und Auslagen sind im Preis nicht enthalten und werden dem Klienten gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bezeichnet. §4 Zahlung und Fälligkeit 4.1 Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. 4.2 Der ausgewiesene Rechnungsbetrag wird ohne Abzüge mit Zugang der Rechnung fällig. 4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. 4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt. §5 Stornofristen und – gebühren Für Schulungen, die durch uns angeboten, also nicht individuell durch den Kunden beauftragt wurden, gilt folgende Stornostaffel: Bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Storno kostenfrei möglich. Drei bis 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr 50% des Veranstaltungspreises Bis zu zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr 100% des Veranstaltungspreises. Bei Nichterscheinen wird 100% des Veranstaltungspreises fällig. Dem Klienten bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. §6 Leistungsfristen für Waren 6.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Waren nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 3 Werktagen bereitzustellen. | 6.2 Die Nichteinhaltung eines Termins für Warenlieferungen durch uns berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. §7 Mitwirkungspflicht des KlientenDer Klient stellt der PRK Service GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zutritte, Zugriffe, Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Schulungsunterlagen der PRK Service GmbH, sofern diese in der Leistungsbeschreibung genannt werden. §8 Haftung 8.2 Die Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Die Entschädigungssumme ist auf den maximal eineinhalbfachen Preis eines Seminar-Einzelpreises beschränkt. §9 Mängelrüge 9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. 9.2 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt PRK nicht. 9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt. §10 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. §11 VerschwiegenheitsklauselWir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Schulungs- und Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Schulungsstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet. Die Schulungsunterlagen der PRK Service GmbH unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder elektronisch weiterverarbeitet werden. §12 Anzuwendendes RechtAuf die Rechtsbeziehungen zwischen ausländischen Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. §13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in Neu Wulmstorf, es sei denn, es ist ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart. 13.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Neu Wulmstorf örtlich zuständige Gericht vereinbart. 13.3 Die Rechnungsstellung erfolgt unter Ausweis der Umsatzsteuer. Neu Wulmstorf, 1.3.2019 |
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.